DIENSTLEISTUNGEN
(BERATUNG UND VERMITTLUNG)

Gesamtübersicht auf dieser Seite:

Siehe auch: Referenzen, Hausverwaltung

MAKLERDIENSTLEISTUNGEN

Wir suchen ständig für vorgemerkte Kunden großzügige Wohnungen und Einfamilienhäuser in guter Lage zur Miete und zum Kauf. Unsere Leistungen umfassen eine ausführliche Objektbeschreibung mit Bildern und Grundrissen und deren Veröffentlichung, die Definition der Zielgruppe, Hilfe bei der Preisfindung, die Analyse eventueller Schwachstellen und deren Beseitigung sowie die Erstellung der Mietverträge bzw. Vorbereitung der Kaufverträge in Zusammenarbeit mit dem Notar.

Durch diese umfassende Dokumentation und durch eine ausführliche Befragung der Käufer oder Mieter vor einer Besichtigung versuchen wir, unnötige Besichtigungen zu vermeiden - im Interesse beider Seiten.

Regelung für Suchaufträge von Käufer oder Mietern: Generell (bei den üblichen Maklerangeboten) teilt sich die Schöne alte Häuser GmbH mit dem Makler die Provision, so daß für den Kunden keine zusätzlichen Kosten entstehen. Um die teilweise günstigeren Privat- oder Versteigerungsangebote nicht auszuschließen, vereinbaren die Parteien eine Provision von 5,95 % Maklercourtage (incl. gesetzl MwSt) verdient und fällig bei Abschluß des Kauf- oder Mietvertrages bzw. bei Zuschlagserteilung. Der Käufer oder Mieter zahlt so immer nur eine Provision.

Wenn Sie eine Immobilie

sind Sie herzlich eingeladen, mit uns Kontakt aufzunehmen.

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BERATUNGEN (KAUF, VERKAUF, EXPERTISE)

Unsere Beratung ist kostenlos und unverbindlich, so lange, bis wir Ihnen ein ausdrückliches Angebot für eine konkrete Beratungs- oder Vermittlungsaufgabe unterbreiten, um die Sie uns gebeten haben.

Ausgehend von unserer eigenen Bauträger- und Verwaltungstätigkeit kennen wir die Optimierungsmöglichkeiten einer Immobilie z.B. im Hinblick auf

- Betriebskostenoptimierung
- Preisoptimierung
- Mängelbeseitigung (z.B. Feuchtigkeitsprobleme, fehlende oder unzureichende Dämmung)

und erarbeiten Lösungen.

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KAUFMÄNNISCHE PRÜFUNG VON BAUVORHABEN
mit erhöhter AfA nach § 7h EStG oder § 7i EStG (Sanierungsgebiet oder Denkmalschutz)

Eine immer noch attraktive Möglichkeit der Kapitalanlage und der Altersvorsorge sind Immobilien im Sanierungsgebiet oder mit Denkmalschutz. Hier besteht die Möglichkeit, ab Jan. 04 von den Sanierungskosten 8 Jahre 9% + 4 Jahre 7% (8x9+4x7= 100% in 12 Jahren) als sog. "erhöhte Absetzung" von der Steuer abzusetzen. Bei der Konzeptionierung der Geldanlage durch den Bauträger kommt es entscheidend darauf an, daß der gesamte Ablauf zusammen mit einem Steuerberater und einem Rechtsanwalt optimiert und geprüft wird.

Literatur, die diese drei Disziplinen (Bauträger, Steuerberater, Finanzierung) integriert, ist kaum vorhanden. In der Praxis sehen wir immer wieder Bauträgerangebote, die z.B. mit unrealistischen Lebensversicherungs-Erträgen oder unterstellten Werterhöhungen wirtschaftlich "schöngerechnet" oder mit anderen gravierenden Mängeln behaftet sind, die die steuerliche Anerkennung der Sanierungskosten gefährden. Das beschädigt das Image der gesamten Branche und sorgt für Unsicherheit unter den Anlegern. Daher bieten wir interessierten Anlegern an, ihre Angebote von uns durchsehen zu lassen. Wir legen dabei offen, daß wir auch eigene Produkte offerieren und zu den geprüften Angeboten in Wettbewerb treten. Für Käufer unserer Produkte sind unsere Beratungsleistungen selbstverständlich umsonst.

Die einzelnen Schritte:

In einem ersten Schritt erhalten Sie auf Anfrage unsere Checkliste, anhand derer Sie die wichtigsten Eckdaten Ihres Kaufangebotes abklären können.

Bei Interesse an einer weiteren Prüfung klären wir in einem Gespräch Ihre Ziele als Anleger. Nach Zusendung der Unterlagen prüfen wir die Wirtschaftlichkeit und holen, falls gewünscht, weiteren Rat von einem Rechtsanwalt oder Steuerberater ein. Der Aufwand für die kaufmännische Prüfung beträgt ein bis maximal zwei Stunden zum Preis von je 95,- €.

Bitte beachten Sie, daß wir keine Rechts- oder Steuerberatung oder Wirtschaftsprüfung anbieten oder durchführen. Wir sind ein Bauträgerunternehmen, das - vorgeschaltet vor eine Rechts- und Steuerberatung - Ihr Bauvorhaben aus Praktikersicht auf Plausibilität prüft und eine Sichtung nach kaufmännischen Kriterien anbietet. Keine bezahlbare Prüfung kann dabei so umfassend sein, daß wir im Ergebnis eine Garantie oder Haftung für Ihr Bauvorhaben übernehmen könnten. Jegliche Haftung unsererseits ist somit ausgeschlossen.

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AUSSCHREIBUNGEN

Besonders für den Verkauf von größeren Objekten bieten wir als Dienstleister alle Leistungen an, die sich in der Praxis für eine öffentliche oder begrenzte Ausschreibung bewährt haben. Nutzen Sie die Erfahrungen aus langjähriger Tätigkeit im Vertrieb von Bundesimmobilien:

Wir übernehmen je nach Bedarf das gesamte Leistungspaket von der Bestandsaufnahme bis zur Formulierung und Verhandlung des Kaufvertrages. Das Ausschreibungsverfahren empfiehlt sich insbesondere, wenn

Mit einer öffentlichen Ausschreibung ist es bei unbeplanten Grundstücken oft möglich, über den Verkehrswert hinaus Teile des sog. Planungsgewinnes (= Grundstüchswert mit Baurecht abzüglich Wert des unbeplanten Grundstückes abzüglich Planungskosten) zugunsten des Verkäufers zu realisieren, sofern dem Käufer in der Ausschreibung und im Kaufvertrag ein Grundmaß an Planungssicherheit verschafft werden kann.

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KONTAKT:

Lassen Sie sich beraten. Sie finden uns mit einem Klick auf den Kontakt-Button in der Navigationsleiste oben.